Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.
Sie betreiben als juristische Person ein Gewerbe und haben eine andere Person zur Vertretung bestimmt? Das müssen Sie der zuständigen Behörde unverzüglich mitteilen.