Fahrzeughalter wird i.d.R. von Polizei oder LBV aufgefordert, die Mängel zu beseitigen bzw. das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen; Zugelassenes Fahrzeug muss ständig über Versicherungsschutz verfügen;
Kennzeichenschilder, die beschädigt wurden bzw. unleserlich geworden sind, müssen zwingend ersetzt werden. Dies gilt auch für beschädigte Plaketten. Kennzeichenschilder, die bspw. verformt sind, können ebenfalls ersetzt ...