Wenn Sie einen Heilberuf selbständig und/oder freiberuflich bzw. auf Honorarbasis ausüben möchten, sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Wer in Deutschland den Beruf als Ärztin oder Arzt ausüben mochte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis.
Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vier einmonatige Famulaturen ableisten.
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische ...
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen ...
Wenn Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).