Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Hundegesetz"

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Hundehaltung, Welpen und Junghunde (Hundegesetz)

Die Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde gilt uneingeschränkt auch für Welpen und Junghunde.

Als Sachverständige nach dem Hundegesetz anerkennen lassen

Sie können sich als Sachverständige oder Sachverständiger nach dem Hamburgischen Hundegesetz anerkennen lassen, um Gehorsamsprüfungen oder Wesenstests abzunehmen.