Sie können sich als Sachverständige oder Sachverständiger nach dem Hamburgischen Hundegesetz anerkennen lassen, um Gehorsamsprüfungen oder Wesenstests abzunehmen.
Hamburgweit zuständig bei Meldung von: - Gefährlichen Hunden (gemäß Hundegesetz der Rasse nach als gefährlich eingestuft, aber auch bei Hunden, die durch aggressives Verhalten aufgefallen sind). - Herrenlosen Hunden ...