Sie können sich als Sachverständige oder Sachverständiger nach dem Hamburgischen Hundegesetz anerkennen lassen, um Gehorsamsprüfungen oder Wesenstests abzunehmen.
Sie haben einen Hund, der nach dem Hundegesetz als gefährlich gilt? Hier erhalten Sie Informationen, wie Sie eine Freistellung von den besonderen Vorschriften beantragen können.