Ab 26.01.2006 gilt: Außerhalb des eigenen, eingezäunten Grundstücks müssen alle Hunde angeleint sein, außer in den gekennzeichneten Hundeauslaufzonen. Antrag auf Befreiung von der Anleinpflicht möglich (s. Link). ...
Freistellung für gefährliche Hunde
Die Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde gilt uneingeschränkt auch für Welpen und Junghunde.
Das Halten gefährlicher Hunde ist grundsätzlich verboten. Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie einen Hund halten möchten, der als gefährlich eingestuft ist, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder einen Erlass von der Steuer beantragen.