Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung oder einen Erlass von der Steuer beantragen.
Als Hundehalterin oder Hundehalter in Hamburg können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht beantragen.
Sie müssen Ihren Hund in Hamburg im Hunderegister anmelden. Die Hundesteuer wird dann automatisch erfasst. Sie können Ihren Hund zusätzlich bei der zuständigen Stelle zur Hundesteuer anmelden, insbesondere wenn Sie Befreiungen oder Ermäßigungen ...
Wenn Sie einen Hund halten möchten, sind Sie verpflichtet Ihren Hund anzumelden.