Zur Absicherung eines Kredites können Sie der Gläubigerin oder dem Gläubiger ein Grundpfandrecht (Hypothek oder Grundschuld) an Ihrem Grundstück bestellen und ins Grundbuch eintragen lassen.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind und auf diesem im Grundbuch Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) eingetragen sind, können Sie die Löschung der Rechte beantragen. Sie können die Löschung auch beantragen, wenn Sie der Gläubiger des ...
Wenn jemand Ihnen Geld schuldet und Sie darüber bereits einen Gerichtsprozess geführt und gewonnen haben oder einen anderen vollstreckbaren Titel haben, können Sie auch in das Grundstück des Schuldners oder der Schuldnerin vollstrecken.