Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Wenn Sie behördlich angeordnete Emissionen und Immissionen als Dienstleistung für Andere messen möchten, benötigen Sie eine Zulassung von der zuständigen Behörde.
Sie möchten als Sachverständigenorganisation für sicherheitstechnische Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Tätigkeitsaufnahme bekanntgeben lassen? Antrag auf Bekanntgabe von Sachverständigen und ...
Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft eine genehmigungspflichtige Anlage? Wie Sie die Person melden, die die Betreiberpflichten wahrnimmt, erfahren Sie hier.
Ob Lärm, Licht, Gerüche, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen - der behördliche Immissionsschutz dient dem Schutz der Umwelt der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Hier erfahren Sie, was geregelt ist und an wen Sie sich bei ...
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen in Betrieb nehmen? Wie Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen, erfahren Sie hier.
Als Betreiber einer Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln.