Sie betreiben als Kapital- oder Personengesellschaft eine genehmigungspflichtige Anlage? Wie Sie die Person melden, die die Betreiberpflichten wahrnimmt, erfahren Sie hier.
Wenn Sie einen Immissionsschutzbeauftragten neu bestellt oder abberufen haben oder sich in seinem Aufgabenbereich Änderungen ergeben haben, müssen Sie dies bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.
Sie möchten als Sachverständigenorganisation für sicherheitstechnische Prüfungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz die Tätigkeitsaufnahme bekanntgeben lassen? Antrag auf Bekanntgabe von Sachverständigen und ...
Ob Lärm, Licht, Gerüche, Luftverunreinigungen oder Erschütterungen - der behördliche Immissionsschutz dient dem Schutz der Umwelt der Bevölkerung vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Hier erfahren Sie, was geregelt ist und an wen Sie sich bei ...
Wenn Sie eine Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname betreiben, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß regelmäßig durch Einzelmessungen überprüfen lassen.
Wenn Sie an einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage, die Teil eines Betriebsbereichs ist, eine Errichtung oder eine Änderung vornehmen, die störfallrelevante Auswirkungen hat, benötigen Sie eine Genehmigung.
Als Betreiber einer Feuerbestattungsanlage für menschliche Leichname, müssen Sie den Luftschadstoffausstoß für bestimmte Luftschadstoffe durch kontinuierliche Messungen fortlaufend ermitteln.
Wenn Sie eine Anlage errichten oder errichtet haben und diese Anlage durch Gesetzesänderung genehmigungsbedürftig wird, müssen Sie dies der zuständigen Stelle fristgerecht anzeigen.