Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten können.
Sie möchten die Rechte und Pflichten aus einem Kraftomnibusunternehmen übertragen? Die hierfür notwendige Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie haben eine Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen? Wie Sie nach 5 Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen können, erfahren Sie hier.
Sie müssen der zuständigen Stelle melden, wenn Sie Spielgeräte (Geldspielgeräte und Unterhaltungsspielgeräte) aufgestellt haben oder Spielgeräte bei Ihnen aufgestellt wurden.
Sie betreiben selbstständig ein zulassungspflichtiges Handwerk mit festem Unternehmenssitz (stehendes Gewerbe)? Hier erfahren Sie mehr über die Eintragung in die Handwerksrolle.
Wenn Sie Inhaber einer Erlaubnis, eines Fachkundenachweises oder eines Befähigungsscheins zum Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände sind, müssen Sie ein geplantes Feuerwerk vorher bei der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie können sich an das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) in Hamburg wenden, wenn Sie Fragen rund um Schule und Jugend haben. Wir informieren und beraten Sie umfassend. Wenn wir Ihnen nicht direkt helfen können, bringen wir Sie mit der ...