Wenn Sie Eigentümer oder Mieter sind oder ein anderes berechtigtes Interesse nachweisen, können Sie beim Grundbuchamt einen Grundbuchausdruck oder eine Abschrift beantragen und beglaubigen lassen.
Wenn Sie eine Erlaubnis zur Tätigkeit mit Krankheitserregern haben und Sie diese erstmalig aufnehmen wollen, dann müssen Sie das der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie möchten die Rechte und Pflichten aus einem Kraftomnibusunternehmen übertragen? Die hierfür notwendige Genehmigung müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Weitere Informationen erhalten Sie hier
Wenn Sie eine Blaue Karte EU besitzen, können Sie unter erleichterten Bedingungen eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.