Wenn Sie Rentnerin oder Rentner sind oder dauerhaft nicht mehr arbeiten können und zu wenig Geld haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung bekommen.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.
Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie, wenn Sie aufgrund einer Suchterkrankung in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe (SGB IX) leben, unter bestimmten Voraussetzungen Grundsicherung.