Wenn Sie oder Ihr Kind im Ausland geboren wurden, kann die Geburt im deutschen Geburtenregister beurkundet werden.
Hat ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung von Eheschließungen im Ausland, von Personen ohne Inlandswohnsitz ist das ...