Die Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) beinhaltet eine Liste mit Staaten, deren Führerscheine für maximal sechs Monate nach Einreise in Deutschland zum Führen von Kraftfahrzeugen berechtigen. (Listenstaat)
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie Ihren selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe anzeigen können.
Hier erfahren Sie, wo und wie Sie eine Auskunft aus dem Verzeichnis der Inhaber beziehungsweise Inhaberinnen eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erhalten können.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beim Amt für Arbeitsschutz abweichende Arbeitszeiten beantragen und bewilligen lassen.