Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung, dass kein Insolvenzverfahren gegen Sie vorliegt oder beantragt ist? Wie Sie eine Negativbescheinigung beantragen können, erfahren Sie hier.
Sie können einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen, wenn Sie Schulden haben und diese nicht zurückzahlen können. Das Insolvenzverfahren wird durch einen gerichtlichen Beschluss eröffnet.
Die Gläubigerversammlung ist ein zentrales Organ im Insolvenzverfahren. Hier entscheiden die Gläubiger gemeinsam über das weitere Verfahren. Sie wird durch das Gericht oder auf Antrag einer bestimmten Gläubigermehrheit einberufen.
Wenn Sie ein Insolvenzverfahren beantragen möchten, aber die Kosten dafür nicht tragen können, können Sie die Stundung der Verfahrenskosten beantragen.
Melden Sie Ihre Forderung in einem Insolvenzverfahren an. Ihre Forderung wird festgestellt und in eine Tabelle eingetragen. Nur so können Sie Geld aus dem verbliebenen Vermögen (der Insolvenzmasse) erhalten.
Das Insolvenzgericht macht bestimmte Schritte des Insolvenzverfahrens öffentlich bekannt. Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren veröffentlichen die Gerichte auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Mitteilungen sind dort zeitlich befristet ...