Sind Sie von einem Mangel an Ihrem Wohnraum betroffen, den der Eigentümer nicht behebt, so können Sie die Angelegenheit bei uns zur Anzeige bringen.
Die Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Sie möchten gewerbsmäßig Immobilien oder Darlehensverträge vermitteln? Hierfür benötigen Sie eine behördliche Erlaubnis. Dies gilt auch, wenn Sie gewerbsmäßig Wohnimmobilien verwalten oder Bauvorhaben ...