Sie erhalten als Bürgerin oder Bürger in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer. Wie Sie diese bei Verlust oder bei einem Zuzug nach Deutschland anfordern können, erfahren Sie hier.
Wenn Sie Sport-, Kultur-, Kunst- oder Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche anbieten, können Sie sich in die Anbieterdatenbank des Hamburger Bildungspakets aufnehmen lassen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Als Nachweisverfahren für die Entsorgung gefährlicher Abfälle ist seit dem 01.04.2010 obligatorisch das elektronische Abfallnachweisverfahren mit qualifizierter elektronischer Signatur der Beteiligten anzuwenden.
Wenn Sie Dokumente und Urkunden des Amtsgerichts und der Hamburger Stadteilgerichte für das Ausland beglaubigen lassen möchten, müssen Sie sich an das Amtsgericht Hamburg wenden.