Wenn Ihnen der Ausländerjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Ihnen der Ausländerjugendjagdschein von der ausstellenden Stelle entzogen wurde, können Sie ihn nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist erneut beantragen.
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte (WBK) oder einen Jagdschein haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.