Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen (Beizjagd) ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjugendfalknerjagdschein beantragen.