Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland jagen wollen und Sie keine deutsche Jagdprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Ausländerjugendjagdschein beantragen.
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd ausüben möchten und Sie keine deutsche Jägerprüfung abgelegt haben, müssen Sie einen Ausländerjagdschein beantragen.
Wenn Sie als Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie einen Ausländerfalknerjagdschein beantragen. Wenn Sie regelmäßig jagen wollen, können Sie den Ausländerfalknerjagdschein als ...
Wenn Sie als jugendliche Person ausländischer Herkunft in Deutschland die Jagd mit Falken und Greifen ausüben wollen und Sie keine deutsche Falknerprüfung abgelegt haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen ...