Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich selbstständig machen oder sind bereits selbstständig tätig? Hier erfahren Sie, welche finanziellen Unterstützungen, Beratungsangebote und Schulungen Sie in Anspruch nehmen können.
Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen für Personen über 25 Jahren.
Sie möchten als zertifizierter Bildungsträger oder zertifizierte Bildungsträgerin junge Menschen in schwierigen Lebenslagen individuell unterstützen? Dafür können Sie Förderungen erhalten.
Sie sind aktuell im Bewerbungsverfahren um eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung? Hier erfahren Sie, wie Sie finanzielle Unterstützung erhalten können.
Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen für Personen unter 25 Jahren.
Grundsatzabteilungen gestalten die strategische Ausrichtung der Verwaltung. Sie beraten bei übergeordneten Fragen, unterstützen bei Regelungen und entwickeln Konzepte für zukünftige Entwicklungen.
Wenn Sie nicht genug Geld haben, um Bildungs- oder Freizeitangebote für Ihr Kind zu bezahlen, können Sie möglicherweise Unterstützung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Bei der Erstellung Ihres Kooperationsplans im Jobcenter gibt es Konflikte? Die externe Schlichtungsstelle der Öffentlichen Rechtsauskunft (ÖRA) kann Sie dabei unterstützen, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen zu Bürgergeld für Personen ohne festen Wohnsitz.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Wenn Sie nicht genügend Geld haben, um Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren, können Sie Bürgergeld beantragen. Hier finden Sie wichtige Informationen zum Bürgergeld für Personen mit einer Schwerbehinderung oder gleichgestellte Personen.