Bewerbung für die Schöffenwahl

Sie möchten sich als Schöffin oder Schöffe engagieren? Dafür müssen Sie sich bewerben und gewählt werden.

Beschreibung der Leistung

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen und wirken bei der Verhandlung und der Urteilsfindung am Amts- bzw. Landgericht mit.


Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Jugendgericht.



Als gewählte Schöffin oder gewählter Schöffe sind Sie zu der Teilnahme an den Sitzungen, zu denen Sie geladen wurden, verpflichtet. Der Arbeitgeber hat Sie für die Zeit Ihres Einsatzes freizustellen.


Für Ihren Einsatz erhalten Sie eine Entschädigung (unter anderem für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkosten). Eine weitere Vergütung gibt es nicht.



Schöffenwahlen finden alle fünf Jahre statt. Wahljahr ist immer das Jahr vor Beginn der neuen fünfjährigen Amtszeit.



Die laufende Amtszeit endet am 31.12.2028. Bewerbungen sind voraussichtlich ab Januar 2028 möglich.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit
  • bei Amtsantritt zwischen 25 und 69 Jahre alt
  • Die Meldeanschrift muss im jeweiligen Bezirksamtsbereich liegen. Sie können sich nur bei Ihrem zuständigen Bezirksamt bewerben.
  • gesundheitliche Eignung
  • ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
  • kein Vermögensverfall

Zusätzliche Voraussetzung für Jugendschöffen:


Erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung

Benötigte Unterlagen

Eine Bewerbung für die nächste Amtszeit ist derzeit nicht möglich. Die Bewerbungsunterlagen stehen voraussichtlich ab Winter/Frühjahr 2028 zur Verfügung.

Zu Beachten

Es gibt folgende Hinweise:
Amtierende Schöffinnen und Schöffen, die auch in der nächsten Amtszeit tätig sein möchten, müssen sich erneut bewerben.
Hierfür werden diese voraussichtlich bis Ende Februar 2028 von den Bezirksämtern angeschrieben und bekommen die Bewerbungsunterlagen zugeschickt (vorbehaltlich Verfahrensänderungen).


Für die Wahl zum Schöffen oder zur Schöffin benötigen Sie keine juristische Vorbildung.

Fristen

Bewerbungen für die Amtszeit 2024 bis 2028 sind nicht mehr möglich.

Verfahrensablauf

Im Frühjahr 2028 stellen die Bezirke Vorschlagslisten für die Wahlen auf.


  • Sie reichen das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular postalisch, persönlich oder eingescannt per E-Mail beim Bezirksamt ein.
  • Sie werden in eine Vorschlagliste aufgenommen.
  • Die Bezirksversammlung beziehungsweise der Jugendhilfeausschuss beschließen ab April 2028 die Vorschlagslisten.
  • Die Wahlen werden voraussichtlich im Herbst 2028 beim zuständigen Gericht erfolgen.

Über das Wahlergebnis werden Sie bis Dezember 2028 durch das zuständige Gericht informiert.

Dauer

Über das Ergebnis der Wahlen werden die Bewerberinnen und Bewerber bis Dezember 2028 durch das zuständige Gericht informiert.

 

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch gemäß § 37 Gerichtsverfassungsgericht (GVG)

Rechtsgrundlage

§ 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG),

 

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 12.07.2026