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Wenn Sie eine Einrichtung in der Kinder- und Jugendhilfe betreiben, müssen Sie mit der zuständigen Stelle eine Leistungsvereinbarung abschließen.
Wenn Sie als Privatperson Unregelmäßigkeiten in einer stationären Einrichtung für Kinder und Jugendliche feststellen, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Als Trägerin oder Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der zuständigen Stelle