Eine Hunde- oder Katzenausstellung oder eine ähnliche Veranstaltung in einem Gebiet mit Tollwutgefahr oder mit Tieren aus einem anderen Land, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Die private Haltung gefährlicher Tiere bedarf der Genehmigung nach den Vorschriften des Hamburgischen Gefahrtiergesetzes. Zu den genehmigungspflichtigen Tieren gehören diverse Skorpione und Spinnenarten, Panzerechsen, Echsen, Riesen- u. ...