Für Oldtimer können Rote Kennzeichen zugeteilt werden. Damit können nicht zugelassene Oldtimer an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung und Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...
Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Anforderungskatalog für Oldtimerfahrzeuge: Fahrzeug mind. 30 Jahre alt, Originalzustand, Umbauten nur dann zulässig, wenn innerhalb der ersten 10 Jahren durchgeführt und üblich.