Fahrzeughalter wird i.d.R. von Polizei oder LBV aufgefordert, die Mängel zu beseitigen bzw. das Fahrzeug außer Betrieb zu setzen; Zugelassenes Fahrzeug muss ständig über Versicherungsschutz verfügen;
Kommt der Erwerber eines Fahrzeuges nicht seiner Verpflichtung zur Ummeldung bzw. Abmeldung nach, kann der Landesbetrieb Verkehr (LBV) die Außerbetriebsetzung von Amts wegen einleiten. Folgende Fallkonstellationen kommen hier zum Tragen: Der ...