Wenn Sie eine Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen und Sie ein Kind unter 14 Jahre haben, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zusatzleistungen erhalten.
Sie können für Ihr Studium oder Praktikum finanzielle Unterstützung erhalten, wenn Ihre Eltern nicht über ein höheres Einkommen verfügen oder Sie bereits längere Zeit elternunabhängig erwerbstätig waren. ...
Als Schülerin/ Schüler bzw. Studentin/ Student können Sie eine finanzielle Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.