Freibeträge für leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt monatlich als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Sie wirken sich ...
Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird im elektronischen ...
Durch die Berücksichtigung von Freibeträgen bei den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber vom Arbeitslohn einzubehalten hat.
Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Erklärung zur Einkommensteuerveranlagung einzureichen.
Arbeitnehmer sind in bestimmten Fällen ohne vorherige Aufforderung durch das Finanzamt verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, weil die tatsächliche Jahressteuerschuld erst im Wege einer Veranlagung ermittelt werden kann. Dies ist ...