Freibeträge für leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt monatlich als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Sie wirken sich ...
Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird im elektronischen ...
Auch wenn Sie nicht gesetzlich zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Erklärung zur Einkommensteuerveranlagung einzureichen.