Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Kinderfreibetragszähler"

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ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahre

Leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder werden grundsätzlich bis zum Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, steuerlich berücksichtigt. Dem Arbeitgeber wird im elektronischen ...

ELStAM, Arbeitnehmer, Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre

Freibeträge für leibliche und angenommene (adoptierte) Kinder sowie Pflegekinder, die am 1. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben, werden auf Antrag durch das Finanzamt monatlich als Lohnsteuerabzugsmerkmale berücksichtigt. Sie wirken sich ...