Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder ...
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.