Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses in einem Gesundheitsfachberuf können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie möchten in Deutschland als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeiten? Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten ...