Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Sie möchten in Deutschland als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeiten? Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten ...