Die Gebühren zur Kindertagesbetreuung werden auch Familieneigenanteil oder Teilnahmebeitrag genannt. Sie hängen vom Familiennettoeinkommen und von der Familiengröße sowie der in Anspruch genommenen Leistung ab. Die ...
Für Kinder mit Behinderungen oder Kinder, die von Behinderungen bedroht sind gibt es ab dem 3. Geburtstag bis zur Einschulung in die erste Klasse im Rahmen der Kindertagesbetreuung einen Anspruch auf Frühförderung (Eingliederungshilfe) ...
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, müssen Sie ab einem bestimmten Betreuungsumfang eine Zuzahlung zu den Betreuungskosten zahlen.
Sie können die Kosten der Kindertagesbetreuung (KiTa) Ihres Kindes nicht, beziehungsweise nicht mehr bezahlen? Gegebenenfalls können Sie vom Elternbeitrag befreit werden.
Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.
Wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? s gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder ...
Für Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, können Integrationsplätze in Anspruch nehmen. Erst- und Folgeanträge können auch Online gestellt werden