Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, müssen Sie ab einem bestimmten Betreuungsumfang einen Teil der Betreuungskosten selbst zahlen.
Sie können die Kosten der Kindertagesbetreuung (KiTa) Ihres Kindes nicht, beziehungsweise nicht mehr bezahlen? Gegebenenfalls können Sie vom Elternbeitrag befreit werden.
Sie können die Kosten für die Kindertagesbetreuung Ihres Kindes (KiTa-Kosten) nicht mehr bezahlen? Sie können eine Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen.
Wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Wenn Sie ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten regelmäßig und gegen Bezahlung betreuen möchten, müssen Sie in der Regel eine Erlaubnis beantragen.
Sie wollen ihr Kind bei einer Tagesmutter oder Tagesvater anmelden? Es gibt einen Rechtsanspruch auf sogenannte frühkindliche Förderung, wenn das Kind 1 Jahr alt ist. Orte zur frühkindlichen Förderung sind Krippen, Kindergärten, Horte und Kinder ...
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.