Wenn mehrere Ihrer Kinder gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung besuchen oder in der Kindertagespflege betreut werden, können Sie eine Ermäßigung des Elternbeitrages beantragen.
Wenn Sie eine Personalveränderung in einer Kindertageseinrichtung oder für eine Ganztägige Bildung und Betreuung an Schulen (GBS) vornehmen möchten, müssen Sie das nach erfolgter Beschäftigungsaufnahme unverzüglich melden.
Wenn Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreut wird und sich Änderungen hinsichtlich Art und Umfang der Betreuung oder Ihres Einkommens ergeben, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Schülerinnen und Schüler mit einer einer (drohenden) Behinderung können bei vorliegendem Bedarf auf dem Schulweg unterstützt werden, wenn die Sorgeberechtigten diesen nicht selbst sicherstellen können.
Als Bezieherin oder Bezieher von Grundsicherung können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kita erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung betreuen lassen, müssen Sie ab einem bestimmten Betreuungsumfang einen Teil der Betreuungskosten selbst zahlen.