Hamburg.deHamburg ServiceSuchergebnis "Kinderzuschlag"

7 Dienstleistungen gefunden für "Kinderzuschlag"

Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des ...

Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge und Reisen mit Schulen und Kitas (Wohngeld/Kinderzuschlag Bezieher)

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.

Förderung zur Teilnahme an kulturellen, sozialen und bildenden Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei Bezug von Kinderzuschlag

Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, ...

Kindergeld

Ihre Kinder erhalten in Deutschland bis zu 18. Lebensjahr Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen auch länger

Bildung und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene bei Bezug von Bürgergeld beantragen

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.

Wohnungsbauförderung

Für die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bleibt - wie vormals bei der ehemaligen Wohnungsbaukreditanstalt - die Wohnraumförderung ein Hauptbestanteil ihrer Arbeit. Sowohl der Weg zum Eigenheim als auch der Bau und die ...

Bildungspaket - Kostenerstattung für Kultur, Musik und Sport

Sie können für Babys, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, eine Pauschale von monatlich 15 Euro erhalten, wenn die Kinder oder deren Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld), dem SGB XII ...