Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, können Sie oder Ihr Kind Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket empfangen. Dazu zählen Unterstützungen für die Teilnahme an Angeboten in Schule, Kita, Kindertagespflege und Freizeit sowie Nachhilfe, ...
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Bürgergeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, können grundsätzlich Leistungen des Bildungspakets erhalten.
Für die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) bleibt - wie vormals bei der ehemaligen Wohnungsbaukreditanstalt - die Wohnraumförderung ein Hauptbestanteil ihrer Arbeit. Sowohl der Weg zum Eigenheim als auch der Bau und die ...
Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie eine Kostenerstattung für die Beförderung von Schülerinnen und Schülern erhalten. Es werden die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule zu bewältigen.