Wenn das Wohl eines Kindes oder einer jugendlichen Person gefährdet ist, darf das Jugendamt eine Inobhutnahme durchführen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Sie benötigen Unterstützung bei familiären, erzieherischen oder sozialen Herausforderungen? Dann können Sie sich in Hamburg an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wenden.
Das Familiengericht kann bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kind zu schützen. Das kann so weit gehen, dass den Eltern das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden.
Die Koordinationsstelle für Kinderschutz bietet Ihnen anonymisierte Beratung sowie Fachberatung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, informiert Sie zum Thema Kinderschutz und bietet Fortbildungen zu diesem Themenbereich an.
Kinder und Jugendliche schützen: Ein Kind oder eine Jugendliche beziehungsweise ein Jugendlicher wird vernachlässigt oder misshandelt? Die Fachkräfte von der Kinderschutz-Hotline helfen weiter.
Sie haben im Rahmen der Vollzeitpflege einen jungen Menschen aufgenommen und aufgrund unveränderter Bedingungen in der Herkunftsfamilie soll dieser dauerhaft bei Ihnen leben? Hier erfahren Sie, wo und wie Sie fachliche Beratung und Unterstützung ...