Aufgaben: Beratung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in erzieherischen und familiären Fragen und bei Trennungsproblemen. Erste Anlaufstelle bei Hilfen zur Erziehung! Siehe auch Link Erziehungsberatungsstelle.
Wenn das Wohl eines Kindes oder einer jugendlichen Person gefährdet ist, darf das Jugendamt eine Inobhutnahme durchführen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.