Das Familiengericht kann bei Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung verschiedene Maßnahmen anordnen, um das Kind zu schützen. Das kann so weit gehen, dass den Eltern das Sorgerecht oder Teile davon entzogen werden.
Wenn das Wohl eines Kindes oder einer jugendlichen Person gefährdet ist, darf das Jugendamt eine Inobhutnahme durchführen. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Die Koordinationsstelle für Kinderschutz bietet Ihnen anonymisierte Beratung sowie Fachberatung zur Einschätzung von Kindeswohlgefährdung, informiert Sie zum Thema Kinderschutz und bietet Fortbildungen zu diesem Themenbereich an.