Die Verkaufsstellen in Hamburg, zu denen auch Geschäfte und Supermärkte zählen, dürfen grundsätzlich von Montag bis Samstag zwischen 6:00 und 24:00 Uhr geöffnet haben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Sie möchten eine Eierpackstelle betreiben? Beantragen Sie zuvor bei der zuständigen Stelle eine marktrechtliche Zulassung und einen Packstellen-Code.