Wenn Sie in eine Religionsgemeinschaft eintreten oder nach einem Austritt wieder eintreten, die Steuern erhebt, geben Sie eine Erklärung gegenüber der Religionsgemeinschaft ab.
Einbehalt von Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge (z.B. Zinsen von Banken): Kirchensteuer auf abgeltend besteuerte Kapitalerträge wird seit dem 1. Januar 2015 automatisch einbehalten und an die steuererhebenden ...