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Feuerwerk - Ausnahme für private Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen

Möchten Sie als Privatperson außerhalb des Jahreswechsels ein Kleinfeuerwerk zünden? Dann benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung.

Gewerblicher Umgang mit Feuerwerksartikeln der Klassen I und II sowie der Unterklasse T1 anzeigen

Wenn Sie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit mit pyrotechnischen Gegenständen der Klassen I und II und Unterklasse T1 handeln, müssen Sie das der zuständigen Behörde anzeigen.

Abbrennen von Feuerwerken anzeigen

Wenn Sie ein Feuerwerk mit pyrotechnischen Gegenständen abbrennen möchten, ist dies vorher der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Feuerwerksgenehmigungen

Wenn Sie eine Genehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerks erhalten möchten, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle.