Wenn Sie als Fachbetrieb Kleinkläranlagen warten möchten, benötigen Sie eine Zulassung. Hier erhalten Sie Informationen über Ablauf, Kosten, Dauer und erforderliche Unterlagen.
Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, müssen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.
Wollen Sie eine Einleitung aus einer Kleinkläranlage, für die Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
Wenn Sie als Fachbetrieb Abscheideranlagen reinigen und warten möchten, benötigen Sie eine Zulassung. Hier erhalten Sie Informationen über Ablauf, Kosten, Dauer und erforderliche Unterlagen.