Wenn Sie ein privates Krankenhaus, eine Privatentbindungsanstalt oder eine Privatnervenklinik eröffnen möchten, müssen Sie eine sog. Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung beantragen.
Nach Eintritt eines Versicherungsfalles übernimmt gegebenenfalls die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Ihre erforderliche medizinische Rehabilitation.
Der Giftnotruf ist eine rund um die Uhr erreichbare Hotline, die Ihnen bei Vergiftungen oder einem entsprechenden Verdacht schnelle Beratung und medizinische Hilfe bietet.