1. Ergänzung zu den Steuerklassen: Steuerklasse I: Verwitwete Arbeitnehmer gehören ebenfalls in die Steuerklasse I, eine Ausnahme gilt für Jahr des Todes des Ehegatten und das Folgejahr (vgl. Steuerklasse III). Steuerklasse II: Ist das Kind bei ...
Sie wollen die bei Heirat automatisch erteilte Steuerklassenkombination IV/IV nicht beibehalten? Dann können Sie und Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bei Ihrem zuständigen Wohnsitzfinanzamt einen Antrag auf Steuerklassenänderung stellen.