Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer.
Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...
Sie haben einen handwerklichen Ausbildungsabschluss aus dem Ausland? Hier erfahren Sie, wo Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses beantragen können.
Wenn ein nicht mehr zugelassenes oder nicht mehr fahrtüchtiges Fahrzeug auf öffentlichem Grund abgestellt wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden.