Seit 14. März 2014 ist die Zollverwaltung für die Kraftfahrzeugbesteuerung in Hamburg zuständig. Die Bearbeitung der Steuerfälle erfolgt ab diesem Zeitpunkt durch das zuständige Hauptzollamt Hamburg-Stadt. Rückfragen zur ...
Wenn Sie schwerbehindert sind, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine kostenfreie Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder auf eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer.
Für Fahrzeuge, die auf schwerbehinderte Personen zugelassen sind, sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz Steuervergünstigungen in Form einer vollständigen Steuerbefreiung oder einer Steuerermäßigung um 50 Prozent vor. Die Art ...