Sie möchten eine nicht genehmigungsbedürftige ortsfeste Anlage zum Umfüllen oder Lagern von Kraftstoffen in Betrieb nehmen? Wie Sie dies bei der zuständigen Stelle anzeigen, erfahren Sie hier.
Sie möchten als Zertifizierungsstelle nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung tätig sein? Hier erhalten Sie Informationen über das Anerkennungsverfahren.