Sie haben im Ausland eine Berufsqualifikation als Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder Gesundheits- und Krankenpflegehelfer erworben. Sie möchten in dem Beruf in Deutschland arbeiten? Dafür können Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation ...
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ beziehungsweise „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Als beeinträchtigte Person (Beschädigte oder Beschädigter) erhalten Sie auf Antrag Heilbehandlungen für Gesundheitsschäden, die als Folge einer Schädigung anerkannt oder durch eine anerkannte Schädigungsfolge verursacht worden sind.
Möchten Sie als Pflege-, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) ermöglichen? Dann können Sie unter bestimmen Voraussetzungen eine elektronische ...
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtung Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen ...
Wenn Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Sie möchten in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre ausländische ...
Sie möchten in Deutschland als Gesundheits- und Krankenpflegefachperson arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen und Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einen dreimonatigen Krankenpflegedienst ableisten.
Als Studentin beziehungsweise Student der Humanmedizin müssen Sie vor der Meldung zum Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung vier einmonatige Famulaturen ableisten.
Sie möchten in Deutschland in einem Gesundheitsfachberuf arbeiten? Dann brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen.
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.