Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Krankenpflegerin“ beziehungsweise „Gesundheits- und Krankenpfleger“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Wenn Sie Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen erhalten möchten, benötigen Sie als Person in einem Gesundheitsfachberuf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ beziehungsweise „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufsabschlusses in einem Gesundheitsfachberuf können Sie sich an einen einheitlichen Ansprechpartner wenden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie möchten in Deutschland als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeiten? Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten ...
Sie möchten in Deutschland als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin beziehungsweise Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger arbeiten? Wie Sie Ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen und die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung erhalten ...
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie in der Regel eine Auslandsbescheinigung (Unbedenklichkeitsbescheinigung / Certificate of good standing).