Wenn Sie Krankheitserreger nach Deutschland einführen, aufbewahren, abgeben, mit ihnen arbeiten oder sie aus Deutschland ausführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu erwarten ist. Mit Inkrafttreten der der Ersten Verordnung zur Änderung der ...